Gesetze / Fahrerlaubnis-Verordnung
FeV§ 13a Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik
Stand: 22.08.2024
Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass
1.
ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabisabhängigkeit begründen, oder
2.
ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
a)
nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Cannabisabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Cannabismissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen,
b)
wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden,
c)
die Fahrerlaubnis aus einem der unter den Buchstaben a und b genannten Gründen entzogen war oder
d)
sonst zu klären ist, ob Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit nicht mehr besteht.
Im Falle des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe b sind Zuwiderhandlungen, die ausschließlich gegen § 24c des Straßenverkehrsgesetzes begangen worden sind, nicht zu berücksichtigen.
Wird zitiert von 51 Entscheidungen zu § 13a FeV →
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Nach Gewicht
- VG München, 17.03.2025 – M 19 K 24.4224Zitiert von 2
- VG Würzburg, 03.09.2025 – W 6 K 25.175Zitiert von 1
- OVG NRW, 15.12.2025 – 16 B 552/25Anforderungen an die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.2025 – 13 S 1559/25Zitiert von 5
- VG Arnsberg, 13.08.2026 – 6 K 4861/24Anspruch auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bei rechtswidriger Gutachtenanforderung nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 03.06.2026 – 6 L 1280/26Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 11.08.2026 – 16 B 1026/25
- VG Gelsenkirchen, 03.06.2026 – 7 L 520/26
- VGH Baden-Württemberg, 01.04.2026 – 13 S 2074/25Zitiert von 1
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